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   KG, 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01   

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https://dejure.org/2002,11751
KG, 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
KG, Entscheidung vom 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reihenfolge bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Notarbewerbern ; Berücksichtigung der Tätigkeit als Syndikusanwalt bei der Bewerbung auf ein Notariat; Erforderliche Eignung für die Bewerbung auf ein Notariat

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO, Art 12 GG

  • Judicialis

    BNotO § 6; ; BNotO § ... 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3; ; BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 7 Nr. 8; ; BRAO § 1; ; BRAO § 2; ; BRAO § 3; ; BRAO § 46; ; BRAO § 47; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; FGG § 13 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarzulassung - Tätigkeit des Syndikusanwalts als hauptberufliche Anwaltstätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 BNotO ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2326 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 859
  • AnwBl 2003, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Daraus folgt zunächst, daß der Gesetzgeber nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte selbst regeln muß (vgl. BVerfGE 73, 280 ), was durch die Regelung des § 6 BNotO geschehen ist.

    Als verfassungsrechtliche Vorgabe ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit insofern zu berücksichtigen, als die normierten Auswahlkriterien zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 73, 280 sowie in diesem Sinne allgemein zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen BVerfGE 7, 377 ).

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).

    Hat die Tätigkeit dem Bewerber Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, die ihn in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren, darf dies bei der Bewertung seiner fachlichen Eignung nicht gänzlich unberücksichtigt blieben (vgl. BGH AnwBl. 2002, 242 für die Fachanwaltsbezeichnung).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Als verfassungsrechtliche Vorgabe ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit insofern zu berücksichtigen, als die normierten Auswahlkriterien zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 73, 280 sowie in diesem Sinne allgemein zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Die rechtliche Unterscheidung muß also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Denn bei einem Auswahlverfahren unter mehreren geeigneten Bewerbern wirkt sich die Entscheidung zugunsten eines Bewerbers zum Nachteil eines anderen Bewerbers aus (vgl. BGH NJW 1994, 3353 ).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 24/96

    Bestellung zum Notar - Bewerbung um eine im Amtsblatt ausgeschriebene Notarstelle

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Die fachliche Eignung eines Notarbewerbers beurteilt sich neben seinen Rechtskenntnissen auch nach seinen praktischen Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung, seiner Sicherheit im Umgang mit rechtsuchenden Bürgern und dem Verständnis für ihre Anliegen sowie der Fähigkeit zur reibungslosen Organisation seiner Kanzlei (vgl. BGH DNotZ 1997, 900).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auf die Konkurrentenklage des Beteiligten hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11. Dezember 2002 (Not 17/01 und 18/01 KG Berlin) die Antragsgegnerin verpflichtet, dessen Antrag auf Bestellung zum Notar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und der Behörde zugleich im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine der ausgeschriebenen Notarstellen bis zur Neubescheidung des Antrags freizuhalten.
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 12/03

    Rechtsstellung des zunächst erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle bei

    In jenem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11. Dezember 2002 (Not 17/01 u. 18/01 KG Berlin) die zuständige Behörde der Antragsgegnerin auf den Hilfsantrag des Konkurrenten Dr. N. verpflichtet, dessen Antrag auf Bestellung zum Notar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und der Behörde zugleich im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine der ausgeschriebenen Notarstellen bis zur Neubescheidung des Antrags freizuhalten.

    Einstweiligen Rechtsschutz dieses Inhalts hat der Mitbewerber Dr. N. aufgrund der vom Kammergericht in dem Verfahren Not 17/01 bzw. 18/01 KG Berlin erlassenen einstweiligen Anordnung mit Erfolg in Anspruch genommen.

  • KG, 11.12.2002 - Not 18/01
    Not 17/01 Not 18/01.
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